Hundehalterhaftpflicht

Hundehalterhaftpflicht

in kurzer Moment der Unaufmerksamkeit kann genügen – die Hundehalterhaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Ihr Hund Schäden verursacht. Ob Personen-, Sach- oder Vermögensschäden – mit der Hundehalterhaftpflicht sind Sie im Ernstfall rechtlich und finanziell auf der sicheren Seite.

Schadenersatz
Ein Zwischenfall mit Ihrem Hund kann teuer werden – die Haftpflicht übernimmt den Schadenersatz.
Pflichtschutz
In vielen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben – die Haftpflicht schützt im Schadensfall.
Rechtssicherheit
Bei einem Unfall schützt die Haftpflicht rechtlich und vor Forderungen.
Risikovorsorge
Die Hundehalterhaftpflicht ist wichtige Vorsorge gegen Folgen unerwarteter Zwischenfälle.
Gut zu wissen

Häufig gestellte Fragen

Unsere Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Ihren Hund verursacht werden. Typische Schadensfälle sind unter anderem Beschädigungen in Mietwohnungen, an hochwertigem Mobiliar oder bei Verkehrs- und Fahrradunfällen.

Fellplus bietet den passenden Tarif für jedes Bedürfnis. Sie haben die Wahl zwischen der petolo Hundehaftpflicht mit einem günstigeren Monatsbeitrag und einem Selbstbehalt von 250 € oder der Hundehaftpflicht+ ohne Selbstbehalt. Für Hunderassen, die als sogenannte „Listenhunde“ eingestuft sind, gilt grundsätzlich der Tarif mit Selbstbehalt.

Auch wenn sie nicht überall gesetzlich vorgeschrieben ist, lohnt sich eine freiwillige Hundehaftpflichtversicherung. Denn Hundehalter:innen haften grundsätzlich für alle Schäden, die ihr Hund verursacht. Vor allem bei kostspieligen Schäden – etwa an Autos, elektronischen Geräten wie Laptops, Tablets oder Smartphones – oder bei ungewollten Verletzungen von Personen können schnell hohe Kosten entstehen.

In den meisten Bundesländern gibt es gesetzliche Regelungen zur Hundehaftpflichtversicherung. Eine generelle Versicherungspflicht für alle Hunde gilt in Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein und Berlin.

In Sachsen, Baden-Württemberg, dem Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen ist eine Haftpflichtversicherung nur für sogenannte Listenhunde vorgeschrieben.

In Bayern können die Behörden im Einzelfall den Nachweis einer Hundehaftpflicht verlangen. Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern besteht derzeit keine gesetzliche Versicherungspflicht für Hundehalter:innen.

Für Halter:innen von sogenannten „Listenhunden“ bietet petolo den Tarif „Hundehaftpflichtversicherung mit Selbstbehalt“ an. Dabei übernehmen Sie im Schadensfall lediglich 250 € selbst – alle darüber hinausgehenden Kosten werden von fellplus getragen.

 

Mit fellplus können Sie Ihren Welpen oder Ihr Kätzchen bereits ab einem Alter von 8 Wochen versichern. Ausgewachsene Tiere sind bis einen Tag vor ihrem 8. Geburtstag versicherbar.

Wird Ihr Vierbeiner während der Vertragslaufzeit älter als 10 Jahre, bleibt der Versicherungsschutz selbstverständlich bestehen – Ihr Tier ist lebenslang abgesichert.